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POTTARMBAND - Armbänder aus dem Ruhrgebiet

PottArmband Neue Hoffnung – Lederarmband mit silberfarbenem Edelstahl-Magnetverschluss und Schiebern Art.Nr. 1410

PottArmband Neue Hoffnung – Lederarmband mit silberfarbenem Edelstahl-Magnetverschluss und Schiebern Art.Nr. 1410

Normaler Preis 44,90 EUR
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Lieferzeit: 3-5 Tage

Farbe: Schwarz / Silberfarben
Motiv: Schlägel & Eisen
Durchmesser: 2x5 mm
Magnetverschluss: 24,5x12x7 mm mm
Material: Rindsleder, Edelstahl-Magnetverschluss, Edelstahl-Schieber

Das PottArmband Neue Hoffnung verbindet die Tradition des Ruhrgebiets mit einem zeitlosen und hochwertigen Design. Zwei schwarze Rindslederbänder mit jeweils 5 mm Durchmesser verleihen dem Armband eine markante Optik, während der silberfarbene Edelstahl-Magnetverschluss mit der Gravur Schlägel & Eisen die bergbaulichen Wurzeln des Reviers stilvoll aufgreift.

Drei runde Edelstahl-Schieber setzen besondere Akzente und unterstreichen den Charakter des Armbandes. Die Kombination aus schwarzem Leder und silberfarbenen Metallelementen sorgt für einen klassischen Look, der sowohl im Alltag als auch zu besonderen Anlässen getragen werden kann.

Inspiriert wurde dieses Armband von der historischen Zeche Neue Hoffnung, deren Geschichte bis ins Jahr 1767 zurückreicht. Ihr Name steht für den Mut, Herausforderungen anzunehmen, für Zusammenhalt und für den Glauben daran, dass aus jeder neuen Chance etwas Großes entstehen kann. Werte, die das Ruhrgebiet bis heute prägen.

Das PottArmband Neue Hoffnung ist ein Schmuckstück mit Bedeutung. Es erinnert an die Menschen, die das Revier aufgebaut haben, und steht zugleich für Zuversicht, Beständigkeit und den Blick nach vorn.


Handgefertigt mit Liebe in Duisburg


Produktsicherheit: Bitte beachte, dass Armbänder mit Magnetverschlüssen nicht für Personen mit Herzschrittmachern geeignet sind.

Hersteller: PottArmband Marc Scharf, Bonertstraße 46, 47239 Duisburg, info@pottarmband.de

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GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2
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