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POTTARMBAND - Armbänder aus dem Ruhrgebiet

PottArmband Neue Hoffnung – Korkarmband mit schwarzem Edelstahl-Magnetverschluss Art.Nr. 1403

PottArmband Neue Hoffnung – Korkarmband mit schwarzem Edelstahl-Magnetverschluss Art.Nr. 1403

Normaler Preis 29,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis 29,90 EUR
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Lieferzeit: 3-5 Tage

Farbe: Schwarz
Motiv: Schlägel & Eisen
Durchmesser: 2x5 mm
Magnetverschluss: 24,5x12x7 mm mm
Material: Kork, Edelstahl-Magnetverschluss

Das PottArmband Neue Hoffnung verbindet die Geschichte des Ruhrgebiets mit einer modernen, nachhaltigen Materialwahl. Gefertigt aus hochwertigem Kork und ergänzt durch einen schwarzen Edelstahl-Magnetverschluss, entsteht ein markantes Armband für Damen und Herren, die bewusst Stil und Herkunft miteinander verbinden möchten.

Namensgeber ist die historische Zeche Neue Hoffnung, deren Wurzeln bis ins Jahr 1767 zurückreichen. In einer Zeit voller Herausforderungen stand sie für Mut, Durchhaltevermögen und den Glauben daran, dass aus kleinen Anfängen etwas Großes entstehen kann. Werte, die bis heute eng mit dem Ruhrgebiet verbunden sind.

Kork überzeugt nicht nur durch seine natürliche Optik, sondern auch durch seine angenehme Haptik und sein geringes Gewicht. Als pflanzliches Material bietet er eine vegane Alternative und macht jedes Armband zu einem besonderen Begleiter im Alltag.

Das PottArmband Neue Hoffnung steht für Aufbruch, Zuversicht und die Kraft, den eigenen Weg zu gehen. Ein stilvolles Accessoire für alle, die den Ruhrpott im Herzen tragen und ihre Verbundenheit zur Region sichtbar machen möchten.


Handgefertigt mit Liebe in Duisburg


Produktsicherheit: Bitte beachte, dass Armbänder mit Magnetverschlüssen nicht für Personen mit Herzschrittmachern geeignet sind.

Hersteller: PottArmband Marc Scharf, Bonertstraße 46, 47239 Duisburg, info@pottarmband.de

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Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2
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