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POTTARMBAND - Armbänder aus dem Ruhrgebiet

PottArmband Neue Hoffnung – Geflochtenes Lederarmband mit schwarzem Edelstahl-Magnetverschluss Art.Nr. 1412

PottArmband Neue Hoffnung – Geflochtenes Lederarmband mit schwarzem Edelstahl-Magnetverschluss Art.Nr. 1412

Normaler Preis 39,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis 39,90 EUR
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Lieferzeit: 3-5 Tage

Farbe: Schwarz
Motiv: Schlägel & Eisen
Durchmesser: 2x5 mm
Magnetverschluss: 24,5x12x7 mm mm
Material: Rindleder, Edelstahl-Magnetverschluss

Das PottArmband Neue Hoffnung verbindet traditionelle Handwerkskunst mit der Geschichte des Ruhrgebiets. Gefertigt aus zwei geflochtenen schwarzen Ledersträngen mit einem Durchmesser von jeweils 5 mm, entsteht ein markantes Armband mit charaktervoller Optik. Der schwarze Edelstahl-Magnetverschluss mit der Gravur „Schlägel & Eisen“ setzt einen kraftvollen Akzent und erinnert an die Wurzeln des Reviers.

Seinen Namen verdankt das Armband der historischen Zeche Neue Hoffnung, die bereits im Jahr 1767 gegründet wurde. Lange bevor Fördertürme die Silhouette des Ruhrgebiets prägten, stand sie für Mut, Ausdauer und den Glauben an eine bessere Zukunft. Generationen von Bergleuten arbeiteten hier mit der Hoffnung, ihren Familien Sicherheit und Perspektiven zu geben.

Das geflochtene Leder symbolisiert Zusammenhalt und Verbundenheit – Werte, die den Bergbau über Jahrhunderte geprägt haben. Gleichzeitig verleiht die besondere Flechtung dem Armband eine ausdrucksstarke und moderne Optik.

Das PottArmband Neue Hoffnung ist mehr als ein Accessoire. Es ist ein Zeichen für Aufbruch, Beständigkeit und den Mut, neue Wege zu gehen – damals wie heute.


Handgefertigt mit Liebe in Duisburg


Produktsicherheit: Bitte beachte, dass Armbänder mit Magnetverschlüssen nicht für Personen mit Herzschrittmachern geeignet sind.

Hersteller: PottArmband Marc Scharf, Bonertstraße 46, 47239 Duisburg, info@pottarmband.de

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GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2
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