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POTTARMBAND - Armbänder aus dem Ruhrgebiet

PottArmband Heinrich Ruhrgebiet Armband Art.Nr. 1081

PottArmband Heinrich Ruhrgebiet Armband Art.Nr. 1081

Normaler Preis 39,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis 39,90 EUR
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Lieferzeit: 3-5 Tage

Farbe: Schwarz / Silber

Material: Rindsleder (Ø 5 mm), Edelstahl-Magnetverschluss & Edelstahl-Schieber

Das PottArmband Heinrich steht für Herkunft und Haltung – ein Symbol für die Wurzeln des Ruhrgebiets und die Kraft des Neuanfangs. Handgefertigt in Duisburg aus hochwertigem Rindsleder (Ø 5 mm) in elegantem Schwarz, kombiniert mit einem stabilen Edelstahl-Magnetverschluss und einem Edelstahl-Schieber mit den Symbolen „Schlägel & Eisen“ sowie „Zechenturm“, vereint es rustikale Authentizität mit modernem Design.

Seinen Namen trägt es nach der Zeche Heinrich, die 1855 in Altenessen entstand. Mit ihrem markanten Malakowturm wurde sie zum Sinnbild für den Beginn einer neuen Zeit: Sie stand für Fortschritt, Aufbruch und Zusammenhalt. Gemeinsam mit dem jüngeren Schacht Fritz bildete sie später die Zeche Fritz-Heinrich – ein starkes Zeichen für Verbundenheit und Gemeinschaft.

Das PottArmband Heinrich ist ein Unisex-Armband, das sowohl von Damen als auch von Herren getragen werden kann. Es ist ein klares Statement für alle, die ein Stück Ruhrgebietsgeschichte am Handgelenk tragen und ihre Verbundenheit zum Revier zeigen möchten.

Handgefertigt mit Liebe in Duisburg

Produktsicherheit: Bitte beachte, dass Armbänder mit Magnetverschlüssen nicht für Personen mit Herzschrittmachern geeignet sind.

Hersteller: PottArmband Marc Scharf, Bonertstraße 46, 47239 Duisburg, info@pottarmband.de

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Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2
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